Am 14. November 2000 beschloss der Haupt- und Finanzausschuss (HuF) der Stadt Willich, die neue Stichstraße von der ‚Gietherstraße‘ ins Baugebiet ‚Gietherhof‘ mit „Zum Gietherhof“ zu benennen. Die Stichstraße führt nicht zum ‚Gietherhof‘ sondern beginnt gegenüber dem Mertensweg und führt in einem Bogen um das alte Hofgelände herum nach Osten, fußläufige Anbindungen an die ‚Karl-Echternacht-Straße‘, die ‚Johannes-Marschang-Straße‘ sowie ‚Wilhelm-Teuwen-Straße‘ sind vorhanden.
Laut Geschäftsbereich Wohnen und Gewerbe vom 24. September 1999 sollte die Baulücke am ‚Gietherhof‘ an der ‚Gietherstraße‘ geschlossen werden, ‚denn die Anzahl der neu entstehenden Wohnhäuser lässt es nicht zu, die Lücke zwischen den vorhandenen Häusern Nr. 78 und 86 mit entsprechender fortlaufender Nummerierung zu versehen‘. Der Geschäftsbereich hatte vorgeschlagen, dafür einen eigenen Straßennamen, nämlich ‚Gietherhof‘, zu vergeben. Nachdem der HuF dem Vorschlag zunächst am 19. Oktober 1999 beistimmte, änderte er am 14. November 2000 seine Zustimmung. Er beschloss nun, der neu angelegten Stichstraße, die exakt an der Stelle, an der sich bereits die alte Zufahrt zum ‚Gietherhof‘ befand, den Namen „Zum Gietherhof“ zu geben.
Hinweise zum Gietherhof vgl. Gietherstraße.
Der Gietherhof in Anrath ist in die Denkmalliste der Stadt Willich, Stand Mai 2015, lfd. Nr. 82, eingetragen.
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