Der Flecken Anrath

Gottfried Kricker: Der Flecken Anrath

(Auszug aus: Geschichte der Gemeinde Anrath, Kempen 1959.)

Es steht fest, dass geschlossene Dörfer am linken Niederrhein erst nach der Jahrtausendwende entstanden sind. Was an einzelnen Stellen nachweisbar vorher vorhanden war, gehörte unmittelbar zu einem Herrenhof und seinem Betrieb. So bildete auch in Anrath den Kern der alten Ansiedlung auf neugerodetem Land im 9. Jahrhundert der Herren- oder Fronhof Anrode, Besitz der Kölner Erzbischöfe. Die ersten baulichen Anlagen werden Gebäude des landwirtschaftlichen Betriebes und Unterkünfte für den Verwalter und das Gesinde gewesen sein. Auf dem Grunde des Herrenhofes wurde auch das erste Gotteshaus errichtet. Weitere Siedler, die der Herrenhof anzog, erhielten aus seinem Besitz Land zur Nutzung und bauten um die Kirche und den Herrenhof ihre Behausungen. Da der Ort auch früh Sitz eines Gerichtes mit ausgedehntem Sprengel wurde, war er bald nicht nur Kult- sondern auch Verwaltungsmittelpunkt eines größeren Bezirks. Die Erhebung der Anrather Kirche zu einer selbständigen Pfarrkirche um das Jahr 1010 mag die Folge dieser Entwicklung gewesen sein. Als das Dorf zuerst in das Licht der Geschichte tritt, um das Jahr 1025, ist es der Mittelpunkt eines Kirchspiel mit vier Bauernschaften, die sich bis zum Jahre 1211 auf sechs Bauernschaften vermehrten. Nachdem so der Ort regelmäßige Versammlungsstätte der Umwohner geworden war, verlegten auch Handwerker und Gewerbetreibende, die keine unmittelbare Verbindung mit dem Herrenhofe hatten, ihren Wohnsitz in die nächste Nahe des Kult- und Gerichtsortes. Der Grundriss des Dorfkerns hat sich seit dieser Zeit unverändert erhalten. Das Zurücktreten neuer Baufluchtlinien hinter die alten ist so langsam fortgeschritten, dass die frühesten Straßenzuge und Platze dadurch selten verändert, in keinem Fall unkenntlich geworden sind. Der Grundriss bestätigt, dass das älteste Anrath eine Ortschaft war, die sich um einen Kult- und Verwaltungsmittelpunkt zusammengeschlossen hatte.

Anrath lag an keiner großen Durchgangsstraße. Die Verkehrswege, die zum Orte führten, wurden angelegt, um dort einer Kult- oder Gerichtshandlung beizuwohnen oder aus dem schon entwickelten Dorfe Nutzen zu ziehen. Der Zug der vier Hauptstraßen, die kreuzweise aufeinander stoßen, liefert dafür den Beweis. Sie hießen Hüskes- (Bahn-) Straße, Schottel- (Krefelder) Straße, Dimbkes- (Neersener) Straße und Bengd- (Viersener) Straße. Diese Straßen führten von den vier Toren genau auf den Kirchturm zu. Sie treffen sich auf dem Kirchengrundstück und enden hier. Kein gegenüberliegendes Paar der vier Straßen hat eine Durchgangsroute dargestellt. Keine Orte liegen an ihren äusseren Endpunkten. Das Bedürfnis des Durchgangsverkehrs hat keinesfalls den Lauf der Straßen bestimmt. Denn dann hatte man die Kirche nicht als offenbares Verkehrshindernis in den Kreuzungspunkt dieser Straßen gestellt. Der Ort war vielmehr Ziel und Endpunkt für die Menschen, die auf den vier Sternstraßen dorthin kamen. Ehe das Dorf besiedelt wurde, hatten die umliegenden Bauernschaften schon selbständige Bedeutung. Ihre Bewohner nahmen natürlich den geraden Weg zu ihrem Versammlungsort, und diese Wege entsprechen der Richtung der vier Hauptstraßen des Dorfes.

Noch andere Aufschlüsse bietet der Grundriss. Markt und Kirchplatz erscheinen nur als Verbreiterungen der Straßen. Nichts anderes als eine Ausbuchtung der Dimbkesstraße war auch der kleine Platz vor Rothenhaus (Knabben) an der Südseite der Kirche im ältesten Teil der Siedlung, der bis ins 19. Jahrhundert Heumarkt hieß. An der Übergangsstelle der Bengdstraße in den Markt lag als Zweifrontenhaus der Herrenhof, später Schultheißen- oder Schultenhaus genannt, zu dem der umfangreichste Grundbesitz im Dorf gehörte. Um Markt und Kirchplatz entstanden auch die übrigen Häuser, in denen Landwirtschaft betrieben wurde. Hier waren die einzelnen Parzellen verhältnismäßig groß, dem Raumbedürfnis dieser Anwesen entsprechend. Sie bildeten zusammen ringartige Baublöcke um die Kirche, die allein von den vier Straßen durchbrochen wurden. Die Zahl der Behausungen war hier beschränkt. Dagegen beweisen die starke Unterteilung der Parzellen, die Enge und Bescheidenheit der Häuser, dass der dem Turm und Chor der Kirche zunächst liegende Teil des Dorfes die älteste Siedlung der Handwerker und Gewerbetreibenden darstellt. Die Anfänge der Hüskes- und der Dimbkesstraße zeichnen sich hier ab und bestimmen die Straßenzüge nach Nordwesten und Südosten. Beide blieben auch bis in die neuere Zeit die kürzesten Straßen des Dorfes. Die Dimbkesstraße hatte auf der linken Seite nur zwei, auf der rechten Seite nur drei Häuser.

Eine Gliederung der alten Siedlung durch wechselnde Bodenerhebung ist kaum bemerkbar. Auf kleiner Anhöhe, einer Sandanschwemmung, lag die Kirche. Sonst breitet sich der Ort in voller Ebene aus. Allein in den Südwestzug der Bengdstraße kam eine schwache Gliederung dadurch, dass von der Bengdpforte her das Gelände zum Kirchturm um mehr als zwei Meter anstieg. Doch auch von allen anderen Seiten erschien die Kirche als der beherrschende Bau, dessen Langhaus sich zu jeder Zeit wie heute über die Dächer hoch heraushob. Alle anderen Gebäude, die durch ihre Bedeutung und Größe sich auszeichneten, wie das Schultheißenhaus, das Leutnantshaus und das Liedberger Gerichtshaus, waren in der Gesamtansicht der Kirche untergeordnet. Dieser Eindruck war noch stärker im Innern des Dorfes infolge der Beziehung der Ortsanlage zur Kirche. Durch welche der vier Pforten man auch die Hauptstraßen betrat, im Hintergrund der Straßenflucht erhob sich jedes Mal der Kirchturm. Es gab keine Nebenstraßen, die dieses Bild beeinträchtigten. Die heutige Schulstraße war lediglich der Zugang zum Haus der St. Jakobusvikarie auf dem Schulplatz, und die einzige Nebenstraße aus alter Zeit, Pastorssträßchen (Kurze Straße), wirkte damals wie heute wie eine Sackgasse.

Der bauliche Zustand des Dorfes erfuhr bis zur Mitte des 14. Jahrhunderts nur geringfügige Änderungen. Als um diese Zeit die Rodetätigkeit in der Umgegend im Wesentlichen aufhörte, siedelten sich nach und nach Bauernsöhne im Dorfe an, für die der Boden des väterlichen Erbes zum Lebensunterhalt nicht mehr ausreichte. Hier begannen sie ein Handwerk als Schmied, Schlosser, Schreiner, Sattler, Schuhmacher und Bäcker und wurden dazu mitunter auch Wirte.

Am Anfang des 15. Jahrhunderts dachte man angesichts der ständig wachsenden Kriegsgefahren und -verheerungen an die Sicherung der Wohnstätten und legte die landesübliche Befestigung an. Die dazu erforderliche kurfürstliche Genehmigung und die Zeit der Durchführung sind nicht bezeugt. Aber am Ende des 15. Jahrhundert erwähnen die vorhandenen Urkunden Graben, Wall und Tore als Schutz des Dorfes und weisen auf die Vorrechte des so befestigten Ortes hin. Seine Einwohner waren von allen außergewöhnlichen Diensten frei und sollten zu Befestigungsarbeiten außerhalb ihrer Gemeinde nicht herangezogen werden. Auch von Einquartierungen durchziehender Kriegsvölker sollten sie verschont bleiben. Dafür übernahmen sie die Verpflichtung, die Befestigungsanlagen ohne fremde Hilfe in gutem, verteidigungsmäßigem Zustand zu erhalten und feindliche Angriffe aus eigener Kraft abzuwehren. So wurde das Dorf zum Flecken, einem Mittelding zwischen Dorf und Stadt. Es war keine Stadt im engeren Sinne, sondern eine Landgemeinde mit fortgeschrittener Selbstverwaltung, die man „Freiheit“ nannte. Sie hob den dörflichen Charakter des Ortes nicht auf. Sie gab ihm allenfalls den Namen einer Stadt (oppidum nicht civitas), um das Ansehen der Ortschaft und der sie besitzenden Herrschaft zu heben. Von einer vollberechtigten Stadt waren diese Flecken weit entfernt.

Im Zusammenhang mit der Befestigung des Ortes steht ein anderes wesentliches Merkmal seiner Unabhängigkeit und Selbständigkeit, das Marktrecht. Unter dem 24. November 1414 erteilte Kaiser Sigismund das Privilegium für den freien Jahrmarkt zu Anrath. Damit war später ein Wochenmarkt verbunden, der dem Bedürfnis der umliegenden Landbevölkerung diente, während der Jahrmarkt die fremden Händler anzog. Der Wochenmarkt wurde seit alters am Mittwoch, der Jahrmarkt auf St. Johannes’ des Täufers Enthauptung gehalten. Als Wahrzeichen des Marktrechtes und Marktfriedens hängte an den Jahrmarkttagen der Gerichtsbote an einem auf dem Markt in der Erde stehenden Eisenstab, um die Mitte des 18. Jahrhunderts an der Gerichtslinde, die „Freiung“ auf, ein hölzernes Schwert und eine hölzerne Hand oder das Wappen der Herrschaft.

Auch wegen des Marktrechtes kam es zu Streitigkeiten zwischen Liedberg und den Neersener Herren, besonders am Anfang des 17. Jahrhunderts. Nach Vernehmung von Zeugen und Feststellung des Tatbestandes vor dem Neußer Vogt Johann Goldtschmidt 1609 setzten sich die Neersener Herren auch hier endgültig durch. Graben und Wall führten im Norden vom heutigen Platz Auf dem Sand über die Waak hinter den Gärten der Häuser an der Bahnstraße und Krefelder Straße zum Schnittpunkt mit der Krefelder Straße, folgten weiter der Waak auf der Südostseite hinter den Häusern der Krefelder Straße, gingen quer über die Neersener Straße bis zum Pastorat. Hier war in der Südostecke des Fleckens das Pfarrhausgelände aus dem Dorfgrabenbezirk ausgeschlossen, aber an der Außenseite durch einen Zweiggraben eingefasst. Im Süden und Südwesten liefen Graben und Wall über den Josefsplatz, überquerten die Viersener Straße und folgten der Hindenburgstraße und Allee zur Bahnstraße am Sand. Waak (Waick) heißt soviel wie Wache und bedeutet Sicherung, Befestigung. Hier bezieht sich das Wort auf einen Teil der Befestigung, die Umwallung. Der Name ist dann auf die Heckengassen übergegangen, die an der Stelle der früheren Umwallung das Dorf umziehen. In diesem Rechteck, dessen Nordwest- und Südostecke eingedrückt waren, vollzog sich fortan die Entwicklung des Ortes. Was in diesem Bereiche lag, wurde meist mit „im Dorf“, „im Flecken“, „binnen Anrath“ oder „in der Festung“ bezeichnet . Der den Flecken umgebende Graben war 10 bis 12 m breit, wie das noch um die Mitte des 19. Jahrhunderts „Auf dem Sand“ offen liegende Stück zeigte. Dort nahm er mit dem Wall fast die ganze Breite der heutigen platzartigen Fahrstraße ein. Als Schutz gegen die Gefahren der Tiefe trug das äussere Ufer eine lebende Hecke oder einen Lattenzaun, der mit Weidengerten durchflochten war.

Um die Mitte des 17. Jahrhunderts lief man trockenen Fußes durch den Graben. 1776 war er oft nur mit Morast gefüllt. Der letzte Teil des alten Dorfgrabens hinter dem Schulgrundstück an der Allee, dessen Bett zu einer Bleiche umgewandelt war, wurde im Winter 1862 gefüllt und darauf der Schulhof angelegt. Innen begleitete den Graben der Erdwall von geringer Breite und Höhe. Er war mit schnell wachsenden Bäumen und Sträuchern bepflanzt, die durch das Gewirr ihrer Äste und Zweige eine undurchdringliche Hecke bildeten. Dazu kamen an manchen Stellen noch Zäune (Stakete) und Palisaden (Pfahlwerk) zur Verstärkung der Abwehr. Hier und da, besonders in der Nähe der Tore, war der Wall durch halbrunde gemauerte Ausbauten, sog. Rondelle (Rundiel), in den Graben hinein erweitert. Sie ermöglichten ein wirksames Bestreichen des Grabens und der Straßen vor den Toren. 1603 wurde vor der Schottelpforte das erste Rondell angelegt. 1634 wurde auch vor der Hüskespforte ein Rondell aufgeworfen und unten mit Pfählen verstärkt. Ein weiteres Rondell lag neben der Dimbkespforte an der Neersener Straße. Am 12. Juli 1571 gestattete Ambrosius II. von Vormund auf Bitten der Anrather Einwohner, die Waak auf der südlichen Hälfte des Fleckens von der Dimbkespforte bis zur Hüskespforte zu schlichten. Das dadurch gewonnene Gelände konnte jeder Anlieger mit seinem Erbe verbinden und benutzen. Schmale Gartenstreifen außerhalb der Waaken zeugen heute noch von dieser scheinbar später auch auf andere Teile des Walles ausgedehnten Maßnahme. Doch sollte nach der Schlichtung des Walles der Dorfgraben und längs des Grabens eine starke Einfriedigung in gutem Zustande erhalten bleiben . Dass dies nicht geschah und auch der restliche Teil des Walles vernachlässigt wurde, zeigt ein Befehl Adrian Wilhelms von Virmund vom 26. August 1676 an die Eingesessenen. Jedem wurde dadurch zur Pflicht gemacht, den völlig verschlammten Graben vor und hinter seinem Eigentum auszuwerfen und den Wall, wo er eingesunken war, ordentlich herzurichten. Wer bei einer Besichtigung nach zehn Tagen säumig befunden wurde, sollte 5 Gg. Strafe zahlen. In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts hatte die Befestigung des Fleckens fast jede Bedeutung verloren. Der Graben wurde immer mehr zugeschüttet und der Wall eingeebnet, bis beide nach 1860 ganz verschwanden.

Wo die vier Straßen Graben und Wall kreuzten, waren sie durch Doppeltore geschlossen. Diese lagen in Torhäusern, die über den Straßen errichtet waren. Die schweren doppelflügeligen Außentore standen vor dem Graben, das zweite Tor lag im Torgebäude an der Ortsseite innerhalb des Grabens. Die Tore waren keine Wehranlagen im eigentlichen Sinne, sondern dienten hauptsächlich dazu, Landstreicher, herumziehendes Gesindel und raublustige Banden fernzuhalten. Den Straßen entsprechend, in die sie führten, oder nach den nächsten Anwohnern hießen die Tore Hüskes- oder Müserspforte, Schottel-, Schottelmans-, Göter- oder Ortmanspforte, Dimbkes- oder Reinerspforte und Bengd- oder Bendtpforte (1571, 1592). 1603, 1604 und 1615 wird auch eine Pastorspforte erwähnt, die nicht mit der Bengdpforte identisch ist. Sie führte im Zuge des Pastorssträßchens über den Graben in das Pastoratsgrundstück. Um die Mitte des 19. Jahrhunderts nannte man die Pforten nach den Ortschaften, zu denen die von ihnen ausgehenden Straßen hinführten, Vorster, Krefelder, Neersener und Viersener Tor. Zum Schutze der Tore waren seitlich hohe Hecken, durch Latten und Pfähle verstärkt und mit Weidengerten durchflochten, zum Graben hin angelegt, die man Hammeyen oder Hallmeyen nannte.

Ein altes Bild der Dimbkespforte ist erhalten. Es kann mit geringen Abweichungen auch für die übrigen Tore gelten. Es ist eine Federzeichnung des holländischen Malers Lambert Doomer (1622 / 23 – 1700), eines Schülers Rembrandts, die sich heute im Besitz des Britischen Museums in London befindet. Die Pforte ist auf dem Bilde von der Außenseite, der Feldseite her wiedergegeben. Man sieht ein lang gestrecktes, scheunenartiges Torgebäude mit zwei Geschossen in Fachwerk, Pfannendach und zwei Schornsteinen. Das obere Stockwerk hat einige kleine Fenster, das Dach zwei Dachfenster. In der linken Hälfte des Torhauses befinden sich die äusseren Toröffnungen, eine breite für den Fuhrwerksverkehr und eine kleinere für die Fußgänger. Über beiden Toren bildet ein vorspringendes Bretterdach den Regenschutz. Das Erdgeschoss des Hauses ist an der freien linken Seite ohne Fenster. Die rechte Hälfte ist durch ein halbrund vorgebautes Rondell gesichert, das an der Torseite eine schmale Schießscharte hat. Das geöffnete Tor gibt den Blick auf die zweite Toröffnung an der Innenseite des Hauses und die dahinter liegende Straße frei. Links und rechts des Tores ziehen sich von Hecken eingefasste Gärten längs der Straße hin. Drei Personen, eine Frau und zwei Männer, beleben das Bild. Über dem Dache des Torhauses sind die Spitzen des großen und kleinen Turmes der alten Pfarrkirche mit ihren Kreuzen sichtbar. Am oberen Rande des Bildes stehen in der niederländischen Sprache des Zeichners die Worte: Dymbkes poort tot Anraet. Das Bild entstand auf einer Reise des Malers, die von Holland rheinaufwärts bis in die Schweiz führte. Zur Entstehungszeit enthält es selbst einen Hinweis. Es ist nach 1664 gezeichnet. Denn seit diesem Jahre hatte der Glockenturm der Anrather Pfarrkirche die auf dem Bilde sichtbare schlanke, achteckige Spitze, nachdem 1662 die bis dahin flachere Pyramide des Turmes abgebrannt war.

In den Torhäusern lag die Wohnung des Pförtners (Pforzeners). Sie waren in Anrath alle im Privatbesitz und wechselten gelegentlich den Besitzer. Mitunter waren sie auch vermietet. Mit dem Besitz war regelmäßig die Verpflichtung verbunden, den Tordienst zu versehen, das Tor abends zu verschließen, morgens zu öffnen und auf Anklopfen den Eintritt zu gestatten oder zu verwehren. Eine Ordnung über das Schließen der Dorfpforten wurde wiederholt, zuletzt 1626, von der Gemeinde beschlossen. Mitunter war der Inhaber des Torhauses auch verpflichtet, zur Reparatur der Torflügel beizutragen. So musste der Käufer der Dimbkespforte 1670 beide inneren Torflügel instandhalten. 1785 hatte der Besitzer des Nachbarhauses den an sein Haus stoßenden einen Torflügel der Dimbkespforte, wenn nötig, reparieren und erneuern zu lassen.