Anrather Wappen und Fahne
Die politische Gemeinde Anrath führte zu Beginn des 20. Jahrhunderts weder ein eigenes Siegel noch ein Wappen, obwohl am 26. April 1524 den Scheffen in Anrath vom Kölner Erzbischof ein Siegel verliehen wurde, welches wohl im Laufe der Jahrhunderte verloren ging.
Wie Herr Bürgermeister Heinrich Neusen in seiner kleinen Schrift „Wappen und Siegel der Gemeinde Anrath“ von 1928 (Selbstverlag der Gemeinde) ausführt, fand sich nach längeren Ermittlungen im Pfarrarchiv der Kirchengemeinde St. Johannes Baptist Anrath an einem Erbvertrag vom 16. Februar 1661 ein unbeschädigtes Siegel. Es zeigte Johannes den Täufer.
Aufgrund dieses Siegels und anderer Unterlagen wurde der Gemeinde Anrath vom Staatsministerium die Genehmigung zur Führung eines Siegels und Wappens erteilt. Mit der Ausführung wurde der Heraldiker und Kunstmaler Wolfgang Pagenstecher aus Düsseldorf beauftragt.
In der oben genannten Schrift heißt es zur Gestaltung der Anrather Ortsfahne wörtlich:
Das Pagenstecher’sche Wappenbild trägt folgende Farben: Schildfläche blau, die Farbe des Kleides gelb, das kurkölnische Wappen schwarzes Kreuz auf weißem Grund, die Täuferfahne rotes Kreuz auf weißem Grunde, der Glorienschein beim Heiligen und Lamm Gottes ebenfalls gold, bei letzterem mit einem roten Kreuz. Gold (gelb) und blau beherrschen das Wappenbild. Das Anrather Wappen gestattet aufgrund dieser Farbzusammenstellung die Führung einer Ortsfahne mit diesen beiden Farben, gold oben, blau unten.
Die Fahne ist im Shop erhältlich