Anrather Markt

Die Anrather Pfarrkirche bildete seit den frühesten Anfängen den Mittelpunkt des Dorfes. Alle vier großen Straßen führten auf sie zu. Die Plätze rund um die Kirche erscheinen nur als Verbreiterungen der Straßen – so der „Marktplatz“ im Bereich des heutigen „Anrather Markt“ 1-6 als Verbreiterung der heutigen ‚Viersener Straße‘; der „Kirchplatz“ im Bereich des heutigen „Kirchplatz“ 1-4, 6+8 als Verbreiterung der heutigen ‚Schottelstraße‘ und der ‚Heumarkt‘ im Bereich des heutigen „Kirchplatz“ 5+7, 9-13 als Verbreiterung der heutigen ‚Neersener Straße‘.

Da die Kirche jahrhundertelang von einer Kirchhofmauer umgeben war, an die dann auch noch Gebäude gebaut wurden, waren die Durchlässe an den Plätzen sehr schmal. So verband das nur kleine zwischen ca. 1650 bis zum Abriss der Kirche ‚Küstergasse‘ genannte Stück den westlichen „Markplatz“ mit dem östlichen „Kirchplatz“. Und am südlichen ‚Heumarkt‘ gab es nur eine kleine Pforte, die auf den Kirchhof führte.

Straßenumbenennung 04. August 1896 in „Marktplatz“ (‚Heumarkt‘ bis ins 19. Jahrhundert), bis 1930 kam „Kirchplatz“ hinzu, K 428.

Am 06.04.1933 gab Bürgermeister Neusen bekannt, ‚dass der bisherige „Marktplatz“‘ in der Zukunft die Bezeichnung ‚Adolf-Hitler-Platz‘ trägt‘, GA 549. Bürgermeister Heinrich Neusen war ein erfahrener Verwaltungsmann, der den neuen Machthabern durch seine vorsichtige Taktik nur wenige Angriffsflächen bot. Mit der Umbenennung des ‚Marktplatzes‘ in ‚Adolf-Hitler-Platz‘ nahm er ihnen den Wind aus den Segeln, RP vom 18.10.2010. Er kam damit einer Verordnung des Reichsinnenministeriums über die ‚Grundsätze für die Straßenbenennungen‘ vom Juli 1933 zuvor; denn in dieser Verordnung wurden die Städte angewiesen, den wichtigsten Platz bzw. die wichtigste Straße nach dem ‚Führer‘ zu benennen. Mit Anweisung vom 21. August 1945 hat der Bürgermeister u. a. dem Amtsgericht Krefeld mitgeteilt, ‚dass der ‚Adolf-Hitler-Platz‘ in seine frühere Bezeichnung „Marktplatz“ umbenannt worden ist‘, GA 549.

Da es in Willich ebenfalls einen „Marktplatz“ gab, ist er im Zuge der Kommunalen Neugliederung 1970 vom Hauptausschuss der Stadt Willich am 06.05.1971 ab dem 01.01.1972 dem „Kirchplatz“ zugeordnet worden.

Im August 2012 scheiterte der Bürgerverein Anrath mit seinem Antrag, die Abschnitte „Kirchplatz“ 10 – 14 und 19 – 23 in ‚Alter Markt‘ umzubenennen. Ein erneuter Antrag im Mai 2014 anlässlich des Jubiläums ‚600 Jahre Marktrechte‘ führte dagegen zum Erfolg; der Haupt- und Finanzausschuss beschloss, die Hausnummern „Kirchplatz“ 10, 12, 14, 19, 21 und 23 der neuen Bezeichnung „Anrather Markt“ 1 – 6 zuzuführen.

Im Frühjahr 2014 wurde die Anrather Ortskernsanierung offiziell abgeschlossen. Diese hatte auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr: Eine Durchfahrt zwischen Kirche und Leutnantshaus in Richtung ‚Neersener Straße‘ war nun nicht mehr möglich und ein Kreisverkehr an der Einmündung der ‚Schottelstraße‘ auf den „Kirchplatz“ eingerichtet.

Für die Straßen innerhalb des Fleckens Anrath gibt es, von Gottfried Kricker für die Jahre ab 1660 zusammengestellt, Hinweise über die Entwicklung des Grundbesitzes und den wechselnden Besitzern, siehe K 295 bis 312.

Die Katholische Pfarrkirche in Anrath, Kirchplatz 1 a, ist in die Denkmalliste der Stadt Willich, Stand Mai 2015, lfd. Nr. 16, eingetragen.

Das alte Gerichtsgebäude in Anrath, Kirchplatz 2, ist in die Denkmalliste der Stadt Willich, Stand Mai 2015, lfd. Nr. 63, eingetragen.

Das ehemalige Christehaus in Anrath, Kirchplatz 4 – 6, ist in die Denkmalliste der Stadt Willich, Stand Mai 2015, lfd. Nr. 63, eingetragen.

Das Wohn- und Geschäftshaus in Anrath, Kirchplatz 12 (seit 2014 Anrather Markt 4), ist in die Denkmalliste der Stadt Willich, Stand Mai 2015, lfd. Nr. 54, eingetragen.

Das Leutnanthaus in Anrath, Kirchplatz 19 (seit 2014 Anrather Markt 1), ist in die Denkmalliste der Stadt Willich, Stand Mai 2015, lfd. Nr. 6, eingetragen.

zuletzt bearbeitet: 2025-01-08