Ehem. Gaststätte „Zum alten Zoll“

von Ursula Lina Michel)

Das Hausgrundstück Schottelstrasse 1 gehört zu den ältesten Wohngrundstücken und stammt aus der Zeit vor 1000, als rund um die Taufkapelle eine kleine Ansiedlung bestand. Die Geschichte des Grundstücks ist zum ersten Mal 1660 aufgrund einer Ortsbeschreibung erwähnt. Vor dieser Zeit sind keine Aufzeichnungen erhalten.

1660 bestand das Grundstück aus zwei Hausplätzen. In einem Haus betrieb Gort Rixen eine Leineweberei, ein Handwerkszweig, der bis ins 19. Jh. in Anrath betrieben wurde. Der andere Hausplatz wurde von Peter Geritz bewohnt. 1790 gehörte das Anwesen Jakob Hax und danach Johann Matthias Hammes. Im 19. Jh. war es eine für die damalige Zeit große Brauerei und Brennerei, in der für den Ausschank das Bier gebraut und der Korn gebrannt wurde, wie in den anderen Anrather Gaststätten ebenfalls.

Der Wirt und Brauereibesitzer Johann Matthias Hammes verkaufte am 15. April 1857 dem Anrather Brauereigesellen Heinrich Kuhles das Hausgrundstück für 5000 Taler. Der Bruder des neuen Besitzers, Johann Kuhles, leistete Bürgschaft.

In dem Kaufvertrag wurde der Ankäufer verpflichtet, an dern Einfahrt neben dem Hause eine Brandmauer zu errichten und diese mit Spalierbestand zu bepflanzen. Das zwischen den Häusern des Mathias Esser und Friedrich Poscher gelegene Grundstück bestand 1857 aus einem Wohnhaus mit Hofraum, Karrenschuppen, Brau- und Brenngebäude, Stallungen und Scheune. In dem Kaufvertrag war auch das Inventar der Schankräume und des Brau- und Brenngebäudes erfaßt, dies bestand aus sämtlichen Brauereigeräten mit fünf großen und fünf kleinen Bierfässern, ebenso zwei zur Brennerei zugehörigen Bottichen mit Ausnahme der alten Braupfanne, die sich der Verkäufer vorbehalten hatte. 18 Stühle aus Holz und vier Tische in der Wirtsstube, die Canapeebänke dieser Stube, 5 Tafeltische und die Bänke auf dem Saal, zwölf Stühle mit Strohmatten, 36 Henkelbiergläser, 24 Branntweingläser, ein eingemauerter Braukessel, Die Pumpen im Brauhaus, der eiserne Ofen mit den Röhren auf dem Saal und die übrigen Brauereiutensilien, darunter ein alter Braukrug aus dem 17. Jh.

25 Jahre nach dem Kauf wurde am 1. Juli 1891 das Gebäude Schottelstrasse 1 durch den Wirbelsturm stark in Mitleidenschaft gezogen und der Kuhlessche Saal völlig zerstört. Von den Geschwistern Kuhles wurde jedoch das Gebäude/Gaststätte wieder aufgebaut und ist bis heute in diese Bauform erhalten.

Am 23. November 1911 verkauften die Geschwister Sophie und Maria Kuhles das Wohn- und Brauhaus mit allen dazugehörigen Scheunen, Schuppen und dem Wirtschaftsinventar an den in Krefeld-Bockum gebürtigen und in Aachen als Braumeister tätigen Heinrich Buscher für 40.000 Mark in Goldwährung. Für die Braukonzession mußte der neue Besitzer 25000 Mark zusätzlich bezahlen.

Bis 1923 braute Heinrich Buscher sein Bier selbst. In einem Zeitungsinserat aus dem jahre 1913 bietet die „Obergärige Bierbrauerei und Restauration Heinrich Buscher, vormals Kuhles“ reine Weine, diverse Schnittchen und Bier, den halben Liter zu 15 Pfg. und das dreizehntel Glas Bier zu 10 Pfg. an.

Am 1. April 1960 übernahm Josef Buscher die Gaststätte von seinem Vater mit Fremden- und Vereinszimmer. Unter dem übernommenen Inventar befand sich ein alter Braukrug aus dem 17. Jh. sowie das Anrather Zollschild aus dem jahre 1767. Bei beiden Gegenständen handelt es sich um wertvolle Zeitzeugen, die heute leider verschwunden sind. Das Zollschild war ein Holzbrett mit der Aufschrift: „KUR KÖLNISCH SCHWEIGENDER LANDZOLL“. Zwischen der Schrift wird von zwei Löwen das Wappenschild des Kurfürsten Maxmilian Friedrich von Köln (*13.05.1708, †15.04.1785, gewählt am 06.04.1761) gehalten.

Nach Beendigung der Gaststättenzeit stand das Gebäude einige Jahre, wie bereits von mir vorher erwähnt, leer, bis ich September 1998 das stark herunter gekommene Gebäude, nachdem ich bereits Schottelstraße 3 erworben hatte, kaufte. Die Bausubstanz erwies sich u. a. aufgrund der vielen unfachmännischen gemachten baulichen Veränderungen als schlecht. Die Außenmauern von ca. 1660 waren noch in relativ gutem Zustand. Eine umfangreiche Sanierung und Restaurierung unter Zugrundelegung alter historischer Pläne, des Anrather Heimatbuches und in Abstimmung mit der Denkmalschutzbehörde begann. Die Arbeiten unmittelbar am Gebäude dauerten von 2001-2004, also eine relativ kurze Zeit für ein derartiges Objekt.

Die Wiederherstellung erfolgte nach dem Vorbild von 1894 und die farbliche Frontgestaltung auf der Grundlage des 3. Kuhlesschen Anstrichs: grün-grau. Der 1. Anstrich seit Gestaltung der Fassade war schlangengurkengrün mit Gold abgesetzt; der 2. Anstrich altpurpurrot mit grau und anthrazit abgesetzt. Die Fassade, welche mit Stuckgesimsen, Kapitellen und Bändern reich verziert ist, wurde von mir entsprechend gestaltet und die Stuckverzierungen plastisch ausgemalt. Die Holz- Dachkonstruktion wurde mit alten Eichenbalken wieder wie ursprünglich hergestellt bzw. ergänzt.

Die 4 Gewölbekeller waren mit Zementputz versehen und wurden freigelegt, so dass die ursprünglichen Wände, Stützen und Einbauten zum Vorschein kamen. Eine Lüftung auf der alten Basis wurde geschaffen. Die Keller sind jetzt trocken, und halten eine konstante Temperatur von 12° C, Sommer wie Winter.

Die Torkomposition erfolgte ähnlich 1780 nach meinen Vorschlägen mit Steinen aus dem 17. und 18. Jh. und schwarz gestrichenem Holztor.

Der ganze Hof war mit baufälligen Bauten komplett zugebaut, die Stück für Stück in Schwerstarbeit entfernt wurden. Wo einst die maroden Gebäude standen, ist jetzt ein Hauspark nach altem Vorbild entstanden.

Die Zollstelle

Das Anrather Zollschild hat seine Existenz einem jahrhundertealten Streit um die Erhebung von Wegegeldern und Landzöllen zu verdanken. Durch die zunehmenden Entstehung von kleinen Territorialherrschaften im 14. und 15. Jh. kam immer mehr die Erhebung von Wegegeldern und des Landzolls in Übung. Dies artete in der Folgezeit soweit aus, dass nicht nur an den kurkölnischen Landesgrenzen, sondern auch innerhalb dieser Territorialgebiete an Amtsgrenzen und nicht selten auch an Bauernschaftsgrenzen Schlagbäume und Zoll- oder Wegebretter errichtet wurden.

Dort, wo die öffentlichen Wege durch einen Schlagbaum gesperrt waren, mußte von den Benutzern der Straßen und Wege eine Wege- oder Brückengeld und vom durchgehenden Handel der Landzoll entrichtet werden.

Die Zollstellen wurden gegen eine feste Summe verpachtet. An diesem Kreuzungspunkt der Landstraßen war die Zollstelle auch eine Herberge für Fuhrleute und Soldaten.

Diese Schlagbäume gaben unter den Fuhrleuten und den eingesessenen Bauern immer wieder Anlaß zu Streitigkeiten und Prozessen. Denn der Handel wurde durch die Erhebung des Wegegeldes oder des Landzolles an den Gemeindegrenzen arg behindert und der Landmann mußte oft Zoll bezahlen, wenn er sein Getreide oder Holz einfuhr.

Aus einem solchen Streit wurde auch das Anrather Zollbrett am Markt, gelegen zwischen Schottelstraße 1 und Kirchplatz 2 und Kirche angebracht. Im Herrschaftsgebiet der Vögte zu Neersen wurde ansonsten kein Zoll erhoben.

Doch auf die Klage der Einwohner dieser Herrlichkeit hin, daß sie in den benachbarten Jülicher Landen über Gebühr Zoll zahlen mußten, regierte Hofkammerrat Mastiaux am 15.09.1767 mit der Anordnung, daß in der Herrlichkeit Anrath und Neersen Zollbretter zu errichten sind und der Landzoll von allen Ausländern zu erheben ist. Zu diesem Zwecke ließ er u.a. auf dem damaligen Marktplatz in Anrath in der Höhe des Gebäudes Schottelstraße 1 Zollpfähle anbringen, die gelb und rot gestrichen waren und auf die Zollbretter genagelt wurden.

Der Gerichtsbote zu Anrath, Johann Hören, wurde beauftragt, den Zoll von allen Ausländern zu erheben.

Diese Zollstelle existierte bis in die Jahre 1788/89.

Die Erhebung des Zolles richtete sich nach dem Zolltarif, der die Abgaben bis in alle Einzelheiten regelte. So mußte z.B. für jede beladene Pferdekarre je Pferd 1 Stüber (niederrh. Münze), bei Kaufleuten je Pferd 2 Stüber gezahlt werden. Von jedem Mühlstein, jeder Leiche und jedem Lastwagen mit Umzugsgut, die ins Ausland gingen, war der Betrag von 1 ½ Reichstaler zu entrichten.

(Quellen: Aufzeichnungen von Dr. Gottfried Kricker und Gottfried Daum)


Aus der Beschreibung der Denkmalbehörde:

Denkmal-Nr.52
Baujahr18.Jh./1900
Eintragung als Denkmal31.12.1986
DenkmalbeschreibungEs handelt sich hier um ein Gebäude aus dem Ende des 18. Jahrhunderts. Es ist 2-geschossig in 6 Achsen mit einem Mittelgiebel über 3 Achsen. Es besitzt weiterhin ein Walmdach, sowie eine Putzfassade mit Mittelgiebel um 1900. Genutzt wird es als Gast- und Wohnhaus. Die alten Holzbalken wurden bei früheren Arbeiten im Gebäude in der Gaststätte und im 1. Obergeschoss verkleidet. Der Dachstuhl ist alt mit teilweisen neueren Teilen. Weiterhin erhalten ist die original alte Dachform und ein Teil des alten Gewölbekellers.
Denkmalbeschreibung und Foto zur Verfügung gestellt von den Eheleuten Limburg, Wegberg